Die billigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird!
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Immobile fit für die kalte Jahreszeit zu machen. Obwohl wir jetzt mitten in der warmen Jahreszeit sind, sollten Sie schon heute an den nächsten kalten Winter denken, wenn der eiskalte Wind um Ihr Haus weht und die Kinder im tiefen Schnee spielen.
Erfahrungsgemäß geht die meiste Wärme über die Fassade, das Dach und wenn vorhanden über den Keller verloren. Gerade diese Gebäudeteile lassen sich relativ einfach dämmen. Wir bei holzvogt GmbH in Horgenzell-Kappel bieten Ihnen für alle Bereiche den richtigen Dämmstoff an und vermitteln Ihnen auch gerne Fachunternehmer für die Montage.
Lösen Sie gleich mehrere Probleme mit der Dämmung Ihrer Gebäudehülle:
- Sie senken so Energiekosten und sparen bares Geld
- Sie erhöhen die Behaglichkeit und schaffen ein gutes Wohnklima in Ihrem Haus
- Sie steigern den Wert Ihrer Immobile und sind für die nächste Energiepreiserhöhung gewappnet
- Sie schonen Ressourcen und schützen so die Umwelt
- Sie könne so von staatlichen Fördermaßnahmen profitieren
Wir, holzvogt GmbH in Horgenzell-Kappel bieten für die Region rund um Horgenzell, Markdorf, Ravensburg, Friedrichshafen, Oberteuringen, Deggenhausertal mit unserem Sortiment verschiedene Dämmstoffe. Von organischen Dämmstoffen wie Holzfaser oder Hanf bis zu anorganischen Dämmstoffen wie Mineralwolle oder Glaswolle. Fragen Sie unsere Fachberater.
„Wir empfehlen Ihnen den richtigen Dämmstoff für das entsprechende Einsatzgebiet“, so Herr Rainer Vogt von holzvogt GmbH in Horgenzell-Kappel. Wichtig beim Dämmen ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der EnEV 2014 bzw. der Erhöhungen der Anforderungen der EnEV ab 2016. Herr Rainer Vogt rät: „Dämmen Sie z.B. nachträglich Ihre Fassade sollten Sie auf einen U-Wert von 0,24 W/(qm/K) kommen.“ „Wie Sie das schaffen können erläutern Ihnen gerne unsere Fachberater. Sprechen Sie uns auch nach neuen Fenstern, Türen und Dichtigkeitssystemen an“, fügt Herr Rainer Vogt von holzvogt GmbH aus Horgenzell-Kappel hinzu.
Teilweise gibt es aber auch gesetzliche Verpflichtungen und Vorgaben. So musste beispielsweise die Oberste Geschossdecken bei Mehrfamilien zu unbeheizten Dachräumen bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" aufweisen konnten.
Fachmann Herr Rainer Vogt weiß: „Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.“ Und empfiehlt: „Alternativ dazu kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden.“ Die Vorgabe für den zu erreichenden U-Wert ist hier ebenfalls 0,24 W/(qm/K).
Kommen Sie in unseren Fachmarkt holzvogt GmbH aus Horgenzell-Kappel. Wir beraten Sie gern, ausführlich, fachkompetent und stets freundlich!